Keine Vorsteuerpauschalierung bei Übersetzern In einem von Rechtsanwalt Tonhausen geführten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, daß die Vorsteuerpauschalierung für bestimmte Berufsgruppen erfordert, daß diese leicht und eindeutig einer in § 70 UStDV genannten Berufsgruppe zugeordnet werden können.
Übersetzer sind nach Meinung des BFH keine „Schriftsteller“ im Sinne dieser Vereinfachungsvorschrift. Dies gilt für Literaturübersetzer ebenso wie für Fachübersetzer, unabhängig von der Schöpfungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung. Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.07.2009, V R 66/07, Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 18. Juli 2007
Bereits die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung kann zum Rechtsschutzfall führen Der BGH hat entschieden, daß die Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung bereits dann begründet sein kann, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung für den Fall androht, daß ein unterbreitetes Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird.
Der Versicherte muß einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil vortragen, mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er seine Interessenverfolgung stützt.
Schon die Androhung einer Kündigung beeinträchtigt daher u.U. die Rechtsposition des Versicherungsnehmers und löst den Rechtsschutzfall aus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07
Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Ende 2007 hat der Bundestag die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement verbessert.
Der neu eingefügte § 3 Nr. 26a EStG sieht im Gegensatz zu § 3 Nr. 26 EStG keine Begrenzung auf bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich vor. Begünstigt sind danach z. B. die nebenberuflichen Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, des Kassierers, der Bürokräfte, des Reinigungspersonals, des Platzwarts, des Aufsichtspersonals, der Betreuer und Assistenzbetreuer i. S. des Betreuungsrechts einer steuerbegünstigten Körperschaft.
Eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft muß hierbei jedoch für deren ideellen Bereich einschließlich ihrer Zweckbetriebe ausgeübt werden und ist bis zu einem Jahresbetrag von € 500 steuerfrei.
Das neue BMF-Schreiben vom 25.11.2008 äußert sich zu Detailfragen.
Abgeltungsteuer auf Investmentanteile
Das BMF-Schreiben vom 5.12.2008 ordnet an, daß Gewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen grundsätzlich nur dann der Abgeltungsteuer unterliegen, wenn die Investmentanteile nach dem 31.12.2008 erworben werden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, soll grundsätzlich die Abgeltungsteuer noch nicht gelten. Das Bundesfinanzministerium nimmt insoweit eine Wortlautkorrektur des JStG 2009 (§ 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG) vor.
Ehefrau mit zehnprozentiger GmbH-Beteilung ; Sozialversicherungspflicht?
Ist eine Ehefrau mit nur zehn Prozent an einer GmbH beteiligt für die Sie auch als kaufmännische Angestellte tätig ist, und gehört der Rest der GmbH dem Ehemann, sind für die Ehefrau Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.8.2008, Az. L 4 KR 4577/06). Bei Fragen zur Sozialversicherungspflicht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, Liebhaberei
Wird eine Ferienwohnung nicht über das ganze Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können daher ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so daß die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muß. Mit Urteil vom 19.08.2008, Az. IX R 39/07 entwickelt der BFH die Rechtsprechung zur Liebhaberei und zur Einkunftserzielungsabsicht weiter.
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